Jugendsportclub - VfL Waiblingen 1862 e.V. Hauptverein Startseite Startseite Jugendsportclub - VfL Waiblingen 1862 e.V. Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung:

Die Anmeldung muss online vor der 1. Unterrichtsstunde erfolgen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrags.  Die ersten 3 Unterrichtsstunden gelten als Schnupperzeitraum. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen.


Gebühren

Die Monatsbeiträge werden 2x jährlich im Juli (1.03.- 31.08.) und im Dezember (1.09.- 28.02.) per Lastschrift eingezogen. Bei Einstieg während des laufenden Schuljahres, erfolgt eine anteilige Abbuchung ab dem 1. Unterrichtsbesuch. Um am Lastschriftenverfahren teilzunehmen, benötigen wir ein SEPA- Lastschriftmandat. Dieses Mandat muss vorliegen. Sollte Widerspruch bei der Bank bzgl. des SEPA- Lastschriftmandats erhoben werden, besteht auch weiterhin der Vertrag (die Anmeldung), der mit dem KROSS-Jugendsportclub  geschlossen wurde und entbindet nicht von der zu leistenden Zahlung. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht abgebucht werden können, entstehen für jeden Abbuchungsversuch Kosten, welche Ihnen belastet werden.

 

Das KROSS - Jahr ist in 2 Halbjahre unterteilt: 

1. Halbjahr:    01. 09. – 28. 02.    

2. Halbjahr:    01. 03. – 31. 08.                 

 

Die aktuellen Beiträge entnehmen Sie bitte der Homepage (www.kross-waiblingen.de).

 

Kündigung

Kündigungen sind zum Halbjahresende möglich und sind in Textform beim KROSS- Jugendsportclub einzureichen. Eine bestehende Mitgliedschaft im VfL Waiblingen muss ggf. gesondert gekündigt werden.


Ferienregelung
Während der Schulferien und an den beweglichen Ferientagen ruht der Übungsbetrieb des KROSS. Auf spezielle Ferienaktivitäten des KROSS werden Sie hingewiesen.
Die Ferienregelung kann von den jeweiligen Schulferien um bis zu 3 Ferientage abweichen.
(Der Übungsbetrieb ruht außerdem in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien).

Unterrichtsausfall
a.  Bei gelegentlichen Ausfällen durch Ausfall einer Übungsstätte bemüht sich die KROSS -Leitung um Alternativen, ist jedoch nicht verpflichtet, die Übungsstunden nachzuholen.


b.  Bei gelegentlichen Ausfällen durch Krankheit von Lehrkräften bemüht sich die KROSS-Leitung um Vertretung. Kann keine Vertretung stattfinden, müssen die Übungsstunden nicht nachgeholt werden.

 

In beiden Fällen besteht für die Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren.

Haftung

Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.


Hausordnung
Für die Teilnehmer sind die Hausordnungen der genutzten Sporthallen und Räume verbindlich.

© 1999-2024 ITOGETHER